Qualität und Unabhängigkeit

Hohe Qualität bei geringem internen Aufwand

Die Funktionsausgliederung erfolgt von Beginn an absolut transparent und zielorientiert.

  • Im Rahmen eines persönlichen Kennenlernens besprechen wir das Revisionsverständnis und überprüfen die Vereinbarkeit der gegenseitigen Vorstellungen
  • Darauf aufbauend erstellen wir einen Rahmenvertragsentwurf
  • Diesen Vertragsentwurf legt das Versicherungsunternehmen der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis vor. (§47 Nr. 8 VAG)
  • Mit Unterzeichnung des Vertrages ist die Funktion der Internen Revision erfolgreich und rechtssicher ausgegliedert
  • Die formale Funktionsverantwortung kann nicht ausgegliedert werden - Sie bleibt bei dem Ausgliederungsbeauftragten des Versicherungsunternehmens


Die Prüfung erfolgt überwiegend vor Ort in den Räumlichkeiten des Versicherungsunternehmens.

Typische Prüfverfahren sind z. B. Interviews, Unterlagenstudium und Inaugenscheinnahme. Die Prüfung und ihr Ergebnis dokumentieren unsere Revisoren in einem Revisionsbericht, der im Regelfall der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis eingereicht wird.

Hohe Qualität und geringer interner Aufwand

Viele Jahre Erfahrung in zahlreichen Versicherungsgesellschaften, kontinuierliche Weiterbildung und die Betreuung von mehr als einem Dutzend Versicherungsgesellschaften im Bereich der Internen Revision sichern sowohl die Qualität der Dienstleitung als auch die Unabhängigkeit der Funktion.

Unsere Revisoren sind stets „auf der Höhe des Geschehens“ und werden ihre Kunden über Veränderungen am Markt zeitnah informieren.

Unser Angebot gilt auch für Pensionskassen