Interne Revision

Wir sind Ihre Revisionsabteilung

  • extern und unabhängig
  • professionell und routiniert
  • mit hoher personeller Kontinuität

Effiziente Funktionsausgliederung

Spätestens seit Anfang 2016 müssen alle Versicherungsunternehmen, die unter das Solvency-II-Regelwerk fallen, die Schlüsselfunktion der „Internen Revision“ einrichten. Die bis dahin vereinzelt geltenden Ausnahmeregelungen sind ausgelaufen.

Dabei dürfen Personen oder Personengruppen, die diese Funktion innehaben, nach §30 VAG keine anderen operativen Tätigkeiten im Unternehmen übernehmen. Diese Anforderung passt gerade bei kleinen und mittleren Versicherungsunternehmen nicht zur Personaldecke und stellt für diese daher eine große Herausforderung dar. Fragen zu den Themen Personalauslastung, Weiterbildung, Kopfmonopol etc. sind nicht einfach zu lösen.

Seit 2010 stellt die ASSEKURATA-Gruppe die interne Revision für kleine und mittelständische Versicherungsunternehmen. Die Funktionsausgliederung ist auf eine langfristige und dauerhafte Geschäftsbeziehung ausgelegt, weshalb wir großen Wert auf ein konstruktives und von offenem Informationsaustausch geprägtes Arbeitsverhältnis legen.

Unter Berücksichtigung Ihrer unternehmensindividuellen Besonderheiten („Proportionalitätsprinzip“) stellen wir für Sie die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der internen Revision sicher.

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Unser Angebot gilt auch für Pensionskassen